Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
gem. der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Allgemeines
1.) Nach Artikel 4 der vorgenannten Verordnung veröffentlichen Finanzmarktteilnehmer auf ihrer Internetseite folgende Informationen und halten sie auf dem aktuellen Stand:
a) wenn sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellen; oder
b) wenn sie nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht berücksichtigen, klare Gründe, warum sie das nicht tun, einschließlich gegebenenfalls Informationen darüber, ob und wann sie beabsichtigen, solche nachteiligen Auswirkungen zu berücksichtigen.
2.) Die Finanzmarktteilnehmer nehmen in die gemäß Absatz 1 Buchstabe a vorgelegten Informationen mindestens Folgendes auf:
a) Informationen über ihre Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren;
b) eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und aller in diesem Zusammenhang ergriffenen oder gegebenenfalls geplanten Maßnahmen
c) gegebenenfalls kurze Zusammenfassungen ihrer Mitwirkungspolitik gemäß Artikel 3g der Richtlinie 2007/36/EG;
d) eine Bezugnahme auf ihre Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung sowie gegebenenfalls den Grad ihrer Ausrichtung auf die Ziele des Übereinkommens von Paris.
Diesen Offenlegungspflichten wollen wir hier nachfolgend nachkommen.
Definition Nachhaltigkeitsrisiken
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) gelten Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens bzw. auf den Wert von Investitionen bzw. Anlagen haben können. Beispiele sind:
Environmental/Umwelt
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Schutz der biologischen Vielfalt
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz gesunder Ökosysteme
- Nachhaltige Landnutzung
Social/Soziales
- Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
- Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
- Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
- Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz
- Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
- Inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten
Governance/Unternehmensführung
- Steuerehrlichkeit
- Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
- Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand
- Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
- Ermöglichung von Whistle Blowing
- Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
- Gewährleistung des Datenschutzes
- Offenlegung von Informationen
Portfolioverwaltung
- Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitskonzept
Generell: Unsere Dienstleistung erbringen wir aktuell als Investment Manager eines Investmentfonds.
Unser aktuelles Investment- und Geschäftsmodel sieht vor, dass wir in Investmentvermögen investieren, das von auf diese Investments spezialisierten Managern verwaltet wird. Diese werden durch uns sorgfältig ausgewählt.
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen
Negative Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
Im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigen wir allgemein Informationen des jeweiligen Emittenten und etwaige verfügbare Informationen Dritter. Daneben erfolgt auch eigenes Research. Festgestellte oder angenommene Risiken werden parallel zu Marktrisiken, Finanzierungsrisiken, Technologierisiken und anderen Gesichtspunkten bei der Auswahl von Investitionsobjekten berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken können so zu Sicherheitsabschlägen bei der Bewertung von Anlageinstrumenten und ggf. auch einem Ausschluss führen.
Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir bei Investments Zielfonds die Manager, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen, geringer zu gewichten oder ganz auszuschließen.
Keine Berücksichtigung negativer Auswirkungen von Investmententscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren!
Bei unseren Anlageentscheidungen werden die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht explizit berücksichtigt, da wir keine Maximierung der Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anstreben. Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z. B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale und Arbeitnehmer-Belange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
Die Systrade AG richtet die Anlageentscheidungen primär am bestmöglichen Risiko-/Rendite-Profil aus, das sich an den individuellen Kundenpräferenzen orientiert. Zwar werden Nachhaltigkeitsfaktoren (ESG Kriterien) in diesem Kontext somit berücksichtigt, jedoch nicht als explizites Ziel definiert, um den unterschiedlichen Interessen und Präferenzen unserer Kunden gerecht zu werden. In einer umfassenden Analyse fließen ESG-Faktoren implizit in die Beurteilung des Risiko-/Rendite-Profils ein. Eine explizite Ausrichtung auf Nachhaltigkeitskriterien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich von unsere Kunden gewünscht wird. Im Rahmen der Portfolioverwaltung richtet sich die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung ebenfalls nach der diesbezüglichen Vorgabe des Kunden.
Im Rahmen der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigen wir allgemein Informationen des jeweiligen Emittenten und etwaige verfügbare Informationen Dritter. Daneben erfolgt auch eigenes Research. Festgestellte oder angenommene Risiken werden parallel zu Marktrisiken, Finanzierungsrisiken, Technologierisiken und anderen Gesichtspunkten bei der Auswahl von Investitionsobjekten berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken können so zu Sicherheitsabschlägen bei der Bewertung von Anlageinstrumenten und ggf. auch einem Ausschluss führen.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Die Vergütungspolitik bei der Systrade AG ist so ausgerichtet, dass sie keine Anreize liefert, unverhältnismäßige Risiken oder auch Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.
Betriebliche Nachhaltigkeitsthemen
Die Geschäftsführung der Systrade AG versucht Nachhaltigkeit schon seit Jahren bei betriebswirtschaftlichen und geschäftspolitischen Entscheidungen zu berücksichtigen.
So haben wir Emissionen, die unmittelbar durch unsere Tätigkeiten im Unternehmen verursacht werden, wie z. B. Emissionen aus dem direkten Energieverbrauch in Gebäuden (Heizung, Strom) oder aus dem Verbrauch von Materialien (Papier, Druckerpatronen, usw.) im Blick.
Wir speichern fast alles elektronisch und der Austausch der Daten mit dem Steuerberater, unserem Rechtsanwalt sowie unseren externen Revisoren erfolgt überwiegend digital. So reduzieren wir u.a. Arbeitsmittel wie z.B. Papier oder Druckerpatronen. Grundsätzlich sind unsere Drucker zudem auf schwarz/weiß und beidseitigen Druck eingestellt.
Auch im Bereich Portfoliomanagement und Anlageberatung sind die Prozesse überwiegend digitalisiert.
Die Digitalisierung des Büros ermöglicht es uns, flexibler und produktiver zu arbeiten. Unsere Mitarbeiter verbringen weniger Zeit damit, sich durch Akten zu wühlen und können sich auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren. Sie benötigen weniger Platz und Materialien.
Allen Mitarbeitern ist es im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse freigestellt, aus dem Homeoffice heraus zu arbeiten. Einige Meetings finden per Video-Call statt. Dies bietet auch für die Zukunft Potenzial für weiterhin nachhaltiges und kostengünstiges Wirtschaften.